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Noch dürfen wir nicht öffnen ...

Liebe Tänzer und Mitglieder,

wir haben folgendes Schreiben auf Anfrage erhalten:


Sehr geehrte Frau Winkler,

gemäß § 10 Abs. 3 12. BayIfSMV ist der Betrieb von Tanzschulen nur unter freiem Himmel und unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 12. BayIfSMV zulässig. Im Hinblick auf die steigende 7-Tage-Inzidenz und der Weiterverbreitung von Virusmutationen ist äußerste Zurückhaltung und Kontaktbeschränkung geboten, um die 3. Welle abzuflachen. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Liebe Mitglieder, wir informieren Euch sofort, wenn Präsenzunterricht wieder möglich ist. Hoffen wir, dass dies bald der Fall ist! Wir freuen uns auf Euch!

An dieser Stelle nochmals vielen herzlichen Dank für euere Treue!

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